AGB
1. Vertragsabschluss
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Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für Catering und Manufakturleistungen, sowie für Dienstleistungen, Material und Equipment. Die Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Kunde die nachfolgenden AGB an. Vertragsabschluss und sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Verabredungen und Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten, werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich. Der Vertrag kommt mit den schriftlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der „Feines von Legrum Catering & Manufaktur GmbH“ [nachfolgend LEGRUM genannt] zustande.
2. Lieferung
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2.1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, LEGRUM wird an der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Vorfällen, die trotz den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwendbar waren oder durch höhere Gewalt gehindert wurden. In diesem Fall und wenn die Lieferung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, wird LEGRUM von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit.
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2. 2. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit sich LEGRUM zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen LEGRUM solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behält sich LEGRUM die Berechnung einer Mehraufwandpauschale vor.
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2.3. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die LEGRUM selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind von dem Auftraggeber zu beschaffen.
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2.4. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten von LEGRUM. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die gesamten Termine um die Dauer der Behinderung. Abweichungen von der mit Ihnen vereinbarten Lieferzeit sind möglich und berechtigen nicht zur Preisminderung.
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2.5. Mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung des Leistungsgegenstandes auf den Kunden über.
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2.6. Standzeiten Büffets: Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit von Büffets auf maximal drei Stunden begrenzt. Wird die Bestellung über einen längeren Zeitraum benötigt, kann der Kunde nach Absprache mit LEGRUM in der Gesamtmenge auf verschiedene Zeiten ausweichen. Im Falle von sogenannten Büffet-Lieferungen übernimmt LEGRUM für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes, ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden, keinerlei Haftung.
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2.7. Saisonale Abweichungen: Die von LEGRUM angebotenen Speisen, wie z.B. Obst, Gemüse, Frischfisch, Frischfleisch unterliegen teilweise saisonal bedingten Schwankungen auf dem Markt. LEGRUM behält sich vor, Teile der Bestellung, die diesen saisonalen Schwankungen unterliegen, durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung und Ankündigung zu ersetzen.
3. Mängelrüge
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Der Auftraggeber hat die Ware nach Erhalt unverzüglich mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Bei etwaigen Unstimmigkeiten oder Abweichungen der Lieferung sind sofort schriftlich Vermerke auf dem Lieferschein zu machen oder der Lieferer ist umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Bei nachweisbaren Mängeln kann LEGRUM nach Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern. Ein Recht auf Schadenersatz und Rücktritt entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Service-Minderleistungen erst später beanstandet werden [ohne LEGRUM die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben]. Für unsachgemäße Lagerung [z. B. Kühlkette unterbrochen] durch den Kunden übernimmt LEGRUM keine Haftung.
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4. Ausstattung & Zubehör
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Die gesamte Tischkultur, Equipment und Dekoration etc. kann durch LEGRUM bezogen werden. Die Lieferung und Abholung erfolgt sortiert, zu- und ab Bordsteinkannte. Das Positionieren, Räumen und den Aufbau übernimmt LEGRUM bei entsprechender Beauftragung gegen Gebühr.
Warmhaltegeräte, Brennpaste, Platten, Schüsseln, Vorlegebesteck und große Buffetgefäße sowie Buffetschilder werden, wenn nicht separat aufgeführt, mit einer Leihgebühr von 1 € / Person berechnet. Sämtliche von LEGRUM überlassene Ausstattungsgegenstände einer Lieferung wie Platten, Schüsseln, Servicegegenstände etc. sowie das Leergut sind innerhalb eines Werktages grob vorgereinigt und in ordentlichem Zustand an LEGRUM zurückzugeben.
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Bei Nichtrückgabe wird Ihnen die Leihgebühr pro Tag, für das verliehene Material, zusätzlich in Rechnung gestellt. Gerne holt LEGRUM gegen Gebühr das Geschirr/Leergut auch bei Ihnen ab. Auf- und Abbau sowie Verteilen und Einsammeln der Mietgegenstände/ Leergut sind im Mietpreis nicht enthalten. Diese Leistungen übernimmt LEGRUM gegen gesonderte Berechnung.
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Erfolgt die Rückgabe des Equipments unsortiert oder nicht von etwaigen Abfällen und Speisenresten befreit, behält sich LEGRUM aufgrund einer erhöhten Verletzungsgefahr, die Erhebung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,50 brutto Euro pro Geschirrteil, vor.
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5. Zahlungsbedingung
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Angebote sind 21 Tage bis zur Auftragsbestätigung bindend. Unser Angebot ist freibleibend, Preisänderungen oder Irrtümer behalten wir uns vor.
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Ein bestätigter Auftrag bis 1000 € kann, bis 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum, kostenneutral storniert werden.
Bei einem Auftrag ab 1000 € erfolgt eine 10% Abschlagszahlung. Darf der Auftrag nicht ausgeführt werden oder wird durch den Auftraggeber abgesagt/storniert, werden die 10 % Abschlagszahlung zur Deckung der bereits entstandenen Kosten, einbehalten.
Wird der Termin verschoben, wird die Anzahlung bei dem neuen Termin angerechnet. Bei der Terminverschiebung muss die Verfügbarkeit angefragt und durch Feines von Legrum GmbH schriftlich bestätigt werden. Bei langfristigen Verschiebungen müssen die Verfügbarkeiten der Produkte und Dienstleistungen sowie deren Preis geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Ab einer Auftragssumme von 1000 € erheben wir eine 70% Abschlagszahlung, 4 Wochen vor der Veranstaltung.
Werden die vereinbarten Leistungen, bis 30 Tage vor Vertragserfüllung storniert, behält LEGRUM sich die Geltendmachung einer Entschädigung in Höhe von 20% der vereinbarten Vergütung vor. Im Falle von späteren Stornierungen gilt: Bis 7 Tage vor Vertragserfüllung sind 50% der Vergütung, bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% der Vergütung, danach 100% der Vergütung fällig.
Die Zahlung der Endrechnung kann nach Aktualisierung der variablen Werte und Erhalt der Endrechnung direkt im Office (Per Zahlung in bar, EC) oder per Überweisung erfolgen.
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Bei Zahlungsverzug ist LEGRUM berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt LEGRUM vorbehalten.
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Nicht zurückgegebene oder beschädigte Liefergegenstände werden Ihnen in voller Höhe berechnet. Anzahlungen werden nicht verzinst. LEGRUM ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen. Der Kunde schuldet dann keine Entschädigung, wenn er nachweist, dass LEGRUM infolge des Rücktritts überhaupt kein Schaden oder keine Wertminderung entstanden ist oder der Schaden oder die Wertminderung wesentlich niedriger ist als die Pauschalen.
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6. Änderungen
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Eine Aktualisierung Personenzahlen bzw. Mengenangaben für eine Veranstaltung, können wir nur bis zu der im Angebot genannten Frist berücksichtigen. Die bis zu diesem Datum genannte Personenzahl dient Feines von Legrum als Rechnungsgrundlage. Die Umsetzung späterer Änderungswünsche bedürfen einer schriftlichen Anfrage. Diese wird geprüft und dem Auftraggeber gegebenenfalls bestätigt.
Sollten Änderungen für bereits bestellte Aufträge vorgenommen werden, so informieren Sie LEGRUM bitte rechtzeitig. Da LEGRUM nur frischeste Ware verwendet, kauft LEGRUM erst kurzfristig vor Lieferung ein. Die Einkaufsplanung muss jedoch 5 Werktage vor Lieferung abgeschlossen sein. Bei Änderungsmitteilungen bis acht Tage vor Auslieferung, kann ggf. kostenlos auf Wünsche eingegangen werden. Später eingehende Änderungen können nur schwer berücksichtigt werden. Bei späterer Meldung bzw. Absage werden die bereits entstandenen Kosten [z.B. bearbeitete Waren etc.] in Rechnung gestellt. Eine Aktualisierung der bestellten Personenzahlen bzw. Mengenangaben kann LEGRUM nur bis zu der im Angebot genannten Frist berücksichtigen und die bis zu diesem Datum genannte Personenzahlen gelten als Rechnungsgrundlage. Die Umsetzung späterer Änderungswünsche bedürfen einer schriftlichen Anfrage. Diese wird geprüft und ebenso schriftlich dem Auftraggeber bestätigt.
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7. Kündigung / Stornierung
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Ein bestätigter Auftrag bis 1000 € kann, bis 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum, kostenneutral storniert werden.
Bei einem Auftrag ab 1000 € erfolgt eine 10% Abschlagszahlung. Darf der Auftrag nicht ausgeführt werden oder wird durch den Auftraggeber abgesagt/storniert, werden die 10 % Abschlagszahlung zur Deckung der bereits entstandenen Kosten, einbehalten.
Wird der Termin verschoben, wird die Anzahlung bei dem neuen Termin angerechnet. Bei der Terminverschiebung muss die Verfügbarkeit angefragt und durch Feines von Legrum GmbH schriftlich bestätigt werden. Bei langfristigen Verschiebungen müssen die Verfügbarkeiten der Produkte und Dienstleistungen sowie deren Preis geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Ab einer Auftragssumme von 1000 € erheben wir eine 70% Abschlagszahlung, 4 Wochen vor der Veranstaltung.
Werden die vereinbarten Leistungen, bis 30 Tage vor Vertragserfüllung storniert, behält LEGRUM sich die Geltendmachung einer Entschädigung in Höhe von 20% der vereinbarten Vergütung vor. Im Falle von späteren Stornierungen gilt: Bis 7 Tage vor Vertragserfüllung sind 50% der Vergütung, bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% der Vergütung, danach 100% der Vergütung fällig.
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8. Datenschutz
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Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen, personenbezogenen Daten, gleich ob sie von LEGRUM selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundes-datenschutzgesetzes verarbeitet werden.
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9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zweibrücken.
10. Preisauszeichnung
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Mit Veröffentlichung dieser AGB gelten die kommunizierten, aktuellen Preise. Damit verlieren alle vorherigen Warenangebote, Dienstleistungsangebote, Preislisten und Kataloge ihre Gültigkeit. Gleiches gilt darüber hinaus für alle Angebote nach Ablauf der Optionsfrist. Selbstverständlich behalten alle bereits erteilten Auftragsbestätigungen Ihre Gültigkeit. Alle angegebenen Preise verstehen sich ab der ausgezeichneten Mindestpersonenzahl. Bei Unterschreitung der Mindestpersonenzahl sind Einschränkungen bei der Speisenvielfalt und eine Erhöhung des Preises pro Person möglich.
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11. Abbildung Fotos
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Abbildungen und Fotos dienen ausschließlich der Dekoration und zeigen nicht die bestellbaren Produkte.
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Ergänzende Geschäftsbedingungen für Mietgegenstände
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1. Geltungen der Bedingungen
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Gemietete Artikel sind grundsätzlich Eigentum von LEGRUM oder des verwendeten Fremddienstleisters. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Vermieters erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der jeweiligen Geschäftsbedingungen. Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden sind nur rechtswirksam, wenn der Vermieter sie schriftlich bestätigt.
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2. Preise
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Die Mietgebühr gilt in der Regel ab Lager jeweils für 3 Tage (Anlieferung/Veranstaltung/Abholung= 1 Mieteinheit), auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden. Werden die Mietartikel nicht termingerecht zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Für jede angefangene Mieteinheit wird die volle Gebühr berechnet. Alle Preise verstehen sich pro Stück und/oder Mieteinheit zzgl. der gesetzlichen MwSt. (Preisänderungen vorbehalten).
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3. Übergabe-Rückgabe
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Die Übergabe des Liefergegenstandes erfolgt förmlich und unverzüglich nach Leistungserbringung/Anlieferung. Der Kunde verpflichtet sich, am Übergabetermin selbst teilzunehmen oder sich von einem entsprechend bevollmächtigten Beauftragten vertreten zu lassen. Insoweit wird ausdrücklich anerkannt, dass auch ein Übergabetermin kurz vor Veranstaltungsbeginn nicht unangemessen ist. Wir übergeben Geschirr, Besteck und Gläser maschinengereinigt, jedoch nicht handpoliert. Alle übrigen Mietgegenstände sind sauber. Der Kunde ist angehalten, die Mietgegenstände einschließlich der Transportbehälter in sauberem Zustand (außer Geschirr, Gläser und weitere Artikel, welche die Reinigung im Mietpreis beinhaltet) auf seine Gefahr und Kosten an uns zurückzugeben.
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3.1. Mängel oder Fehlmengen
Eventuelle Mängel oder Fehlmengen müssen uns sofort bei der Übernahme oder bei der Feststellung gemeldet werden. Eine spätere Mängelrüge wird nicht anerkannt. LEGRUM behält sich vor, Mängel oder Fehlmengen nachträglich in Rechnung zu stellen.
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4. Transport und Logistik
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Bemessungsgrundlage der Liefer- und Logistikkosten sind Gewicht, Volumen, Zeit- und Personalaufwand, Gegebenheiten vor Ort und die Entfernung. Die Kosten beinhalten die Anlieferung und Abholung bis hinter die erste verschließbare Tür (ebenerdig). Bei Anlieferung und Abholung des Mietgutes sollte der Mieter oder eine bevollmächtigte Person anwesend sein. Auf- und Abbau sowie Verteilen und Einsammeln des Mietgutes sind im Mietpreis nicht enthalten.
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5. Schadenersatzpflicht des Kunden
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Bei Beschädigung, Bruch oder Diebstahl des verwendeten Equipments (Gläser, Besteck, Geschirr, Tischwäsche, Dekoration etc.) des LEGRUM- oder Fremddienstleistereigentums wird dies dem Kunden in Rechnung gestellt. LEGRUM kann vom Kunden den Nachweis angemessener Haftpflichtversicherung verlangen. LEGRUM haftet nicht für Verlust, Bruch oder Beschädigung der vom Kunden eingebrachten Gegenstände. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt, ab der Übernahme bis zur Rückstellung, dem Kunden. Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Kunden zu vertreten und werden durch LEGRUM gesondert berechnet. Besteht die Lieferung aus einer Vielzahl von Einzelteilen und ist die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Rücknahme nicht möglich, so akzeptiert der Mieter die endgültige Zählung und Schadensfeststellung vom Vermieter.
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6. Versicherung
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Die Artikel sind während dem Transport durch den Kunden und der Mietdauer nicht versichert. Der Mieter haftet für Verlust und Schaden jeglicher Art. Eingriffe und Veränderungen an den Artikeln dürfen nicht vorgenommen werden.
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7. Reinigung
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Die Reinigung von Geschirr, Gläsern, Besteck und Wäsche ist im Mietpreis enthalten. Die Reinigung von Geräten, Möbeln und sonstigen Mietgegenständen wird nach Aufwand berechnet. Eventuell anfallende Speisereste sind jedoch vor der Rückgabe vom Mieter zu entsorgen. Mietgegenstände müssen sortiert in Transportgefäßen, an einem zentralen Ort, bei der Abholung bereitgestellt werden. Die Nachberechnung der Reinigung von verschmutzt zurückgegebenen, nicht bereitgestellten oder unsortierten Mietartikeln, behalten wir uns vor.